Ihre gesetzlichen Mängelrechte und unsere freiwillige Händlergarantie
Beim Kauf eines refurbished bzw. gebrauchten Laptops bei uns stehen Ihnen die gesetzlichen Mängelrechte (Gewährleistung) unabhängig von einer von uns zusätzlich angebotenen freiwilligen Händlergarantie zu. Bitte beachten Sie den grau hinterlegten Hinweis beim Schild: Bei Gebrauchtware kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden.

Das vorstehende EU-Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Darstellung des offiziellen Labels darf nicht verändert werden. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Mängelrechten finden Sie nachstehend.
1. Gesetzliche Gewährleistung
Wir haften als Verkäufer für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorhanden waren bzw. unter den gesetzlichen Voraussetzungen als bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden gelten.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von unserer freiwilligen Händlergarantie.
Bei einem Mangel stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern die gesetzlich vorgesehenen Rechte zu. Je nach Art und Umständen des Mangels kommen insbesondere die kostenlose Verbesserung (Reparatur) oder der Austausch der Ware sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags in Betracht.
Die gesetzlichen Rechte können durch unsere freiwillige Händlergarantie weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.
Gewährleistungsfrist bei gebrauchten/refurbished Waren
Bei unseren refurbished bzw. gebrauchten Laptops handelt es sich um gebrauchte Waren.
Soweit im jeweiligen Kaufvertrag wirksam vereinbart, beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren ein Jahr ab Übergabe der Ware.
Die Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf ein Jahr erfolgt gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nur unter den gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen und wird im Bestellprozess ausdrücklich und gesondert vereinbart.
Ist eine solche Vereinbarung im konkreten Kaufvertrag nicht wirksam zustande gekommen, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Die gesetzlichen Mängelrechte bestehen unabhängig davon, ob ein Garantiefall nach unseren Garantiebedingungen vorliegt.
2. Was bedeutet Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftung des Verkäufers für die Vertragsmäßigkeit der Ware.
Entscheidend ist grundsätzlich, ob ein Mangel bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war bzw. nach den gesetzlichen Beweislastregeln als bereits bei der Übergabe vorhanden gilt.
Die Gewährleistung ist daher nicht dasselbe wie eine Garantie.
Bei einem refurbished Laptop kann die Ware beispielsweise aufgrund ihrer gebrauchten Beschaffenheit Gebrauchsspuren aufweisen. Solche ausdrücklich beschriebenen und vereinbarten Eigenschaften stellen für sich genommen keinen Mangel dar.
Ebenso stellt ein gewöhnlicher Verschleiß eines Verschleißteils nicht automatisch einen gewährleistungsrechtlichen Mangel dar. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die konkrete Beschaffenheit und Vereinbarung der jeweiligen Ware.
3. Ihre gesetzlichen Rechte bei einem Mangel
Wenn Sie nach dem Kauf einen Mangel feststellen, kontaktieren Sie uns bitte möglichst zeitnah und beschreiben Sie den aufgetretenen Fehler möglichst genau.
Wir prüfen anschließend, ob ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gelten die gesetzlich vorgesehenen Rechte und Voraussetzungen. Je nach Einzelfall kann zunächst insbesondere eine kostenlose Reparatur oder ein Austausch in Betracht kommen.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, können darüber hinaus eine Preisminderung oder die Auflösung des Kaufvertrags verlangt werden.
Die konkrete Art der Abhilfe richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
4. Unsere freiwillige 1-jährige Händlergarantie
Zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir als Verkäufer eine freiwillige Funktionsgarantie für die Dauer von 1 Jahr.
Diese Händlergarantie stellt eine freiwillige zusätzliche Leistung dar und schränkt Ihre gesetzlichen Mängelrechte nicht ein.
Die Garantie beginnt mit dem auf der Rechnung angegebenen Rechnungsdatum und läuft für die vereinbarte Garantiedauer von einem Jahr.
Der räumliche Geltungsbereich der Händlergarantie ist die Europäische Union.
Eine Verlängerung der freiwilligen Händlergarantie kann, sofern für das jeweilige Produkt angeboten gegen Aufpreis vereinbart werden.
Für eine solche Garantieverlängerung gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses mitgeteilten zusätzlichen Garantiebedingungen.
5. Umfang unserer Händlergarantie
Die Händlergarantie gilt für Funktions-, Material- und Produktionsfehler des von uns verkauften Geräts, soweit diese nicht nach diesen Garantiebedingungen von der Garantie ausgeschlossen sind.
Tritt während der Garantiezeit ein von der Garantie erfasster Mangel auf, erbringen wir nach unserer Wahl und im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit eine der folgenden Leistungen:
- kostenlose Reparatur des Geräts oder
- kostenloser Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ersatzgerät besteht nicht, sofern ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Ist eine Reparatur oder ein gleichwertiger Austausch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, werden wir mit dem Kunden eine geeignete weitere Lösung vereinbaren.
6. Von der Händlergarantie ausgeschlossene Schäden
Die freiwillige Händlergarantie gilt nicht für Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die insbesondere verursacht wurden durch:
- unsachgemäße oder bestimmungswidrige Verwendung,
- Nichtbeachtung von Bedienungs-, Sicherheits- oder Pflegehinweisen,
- äußere Gewalteinwirkung, insbesondere Sturz-, Stoß-, Druck- oder Bruchschäden,
Flüssigkeitsschäden, - unsachgemäße Eingriffe oder Reparaturversuche,
- Veränderungen oder Manipulationen am Gerät,
- Schäden infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung,
- Schäden, die durch vom Kunden oder durch Dritte vorgenommene Reparatur-, Umbau- oder Wartungsarbeiten verursacht wurden.
Die Garantie gilt außerdem nicht für normale, alters- bzw. nutzungsbedingte Abnutzungserscheinungen, soweit diese keinen von der Garantie erfassten Funktions-, Material- oder Produktionsfehler darstellen.
7. Akku und sonstige Verschleißerscheinungen
Akkus unterliegen aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften einem natürlichen Verschleiß.
Die freiwillige Händlergarantie erstreckt sich daher nicht auf die natürliche Verringerung der Akkukapazität bzw. der Akku-Laufzeit aufgrund des gewöhnlichen Alterungs- und Nutzungsprozesses.
Ein solcher natürlicher Kapazitätsverlust stellt nicht allein deshalb einen Garantie- oder Gewährleistungsfall dar.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt. Ein tatsächlich vorhandener gesetzlicher Mangel des Akkus wird durch diesen Garantieausschluss nicht ausgeschlossen.
8. So machen Sie einen Garantieanspruch geltend
Wenn Sie einen Garantiefall vermuten, wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber:
Firma: Lapify e.U.
Anschrift: Aumühlweg 15, Halle H, Nr. 5
E-Mail: office@lapify.shop
Telefon: +43 676 423 8495
Bitte beschreiben Sie den aufgetretenen Fehler möglichst genau und teilen Sie uns die Rechnungs- bzw. Bestellnummer mit.
Wir können zur Prüfung des Garantieanspruchs verlangen, dass uns das betroffene Gerät zur Untersuchung zur Verfügung gestellt wird.
Das Gerät ist für den Versand so zu verpacken, dass Transportschäden möglichst vermieden werden.
Als Nachweis des Kaufs kann insbesondere die Rechnung oder ein anderer geeigneter Kaufnachweis verlangt werden.
Bei einem berechtigten Garantieanspruch übernehmen wir die erforderlichen Versandkosten nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere gesetzliche Gewährleistungsrechte, werden durch die Anforderungen zur Abwicklung der freiwilligen Garantie nicht eingeschränkt.
9. Abgrenzung zwischen Gewährleistung und Garantie
Gewährleistung ist ein gesetzliches Mängelrecht gegenüber uns als Verkäufer.
Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung, die wir Ihnen nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen gewähren.
Die Inanspruchnahme der Händlergarantie ist nicht Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen können.
Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, können Sie sich unabhängig von der freiwilligen Händlergarantie auf Ihre gesetzlichen Mängelrechte berufen.
Die freiwillige Händlergarantie erweitert Ihre Rechtsstellung und ersetzt oder beschränkt Ihre gesetzlichen Rechte nicht.
10. Keine Einschränkung gesetzlicher Rechte
Durch diese freiwillige Händlergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber uns als Verkäufer nicht eingeschränkt.
Insbesondere bleiben gesetzliche Gewährleistungsrechte sowie sonstige zwingende Verbraucherschutzrechte unberührt.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen nach zwingendem Recht nicht zulässig oder unwirksam sein sollten, bleiben die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers im Übrigen unberührt.
11. Wichtiger Hinweis zu refurbished bzw. gebrauchten Geräten
Unsere Laptops werden als refurbished bzw. gebrauchte Geräte angeboten.
Der konkrete Zustand, vorhandene Gebrauchsspuren, technische Eigenschaften und gegebenenfalls bekannte Besonderheiten des jeweiligen Geräts werden in der jeweiligen Produktbeschreibung angegeben.
Die dort ausdrücklich beschriebenen und vereinbarten Eigenschaften sind bei der Beurteilung der Vertragsmäßigkeit des jeweiligen Geräts zu berücksichtigen.
12. Garantiegeber
Lapify e.U.
Aumühlweg 15, Halle H, Nr. 5
2544 Leobersdorf
Österreich
Stand: 25.08.2026